geändert am 23.05.2006 - Version Nr.: 1. 157
01.03.06 (set: 01.03.2006) / - <<< 24.02.06 (set: 01.03.2006) / - >>>
Dr. Dieter Porth - GöttingenDie Ratsfarktion der Grünen fordern die Grünen eine Landsschaftkonservierung des Kerstlingröder Feld. Sie begründen ihren Antrag, damit dass ansonsten das Kerstlingröder feld als Naherholungsgebiet verloren geht. Ausserdem befürchten sie den Wegbruch der EU- und Landes-Fördermittel
------------------------------
Pressemitteilung Die Grünen - Stadtratsfraktion [ Homepage ] (Rolf Becker, Heike Nückel)[Göttingen - 28.02.06] [Quelle: Email]
GRÜNE treiben Entwicklung des Göttinger Waldes voran
In einer Initiative für die Stadtratssitzung im März fordern die GRÜNEN ein Konzept für die weitere Entwicklung des Göttinger Waldes, des Kerstlingeröder Feldes sowie des Drakenberges zwischen Herberhausen und Roringen.
Ziel dieses Schutz- und Nutzungskonzeptes soll der Erhalt von Fördermitteln für die Pflege von Biotopen, insbesondere der sog. Offenlandflächen auf dem Kerstlingeröder Feld und dem Drakenberg sein.
"Ohne finanzielle Zuschüsse ist die einzigartige Landschaft insbesondere des Kerstlingeröder Feldes und des Drakenberges langfristig nicht zu erhalten. Oberbürgermeister Danielowski wird durch unsere politische Initiative gezwungen, seine Blockadehaltung aufzugeben", so der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Rolf Becker. Danielowski hatte jüngst eine entsprechende Vorlage der Umweltverwaltung gestoppt, weil angeblich Nutzungsinteressen entgegenstehen würden.
Mit einem ausgewogenem Konzept müsse ein Naturschutzgebiet nicht im Widerspruch mit einer Nutzung als Naherholungsgebiet und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung stehen. Der "fantasielose Boykott" des Oberbürgermeisters hilft nach Auffassung von Becker nicht weiter. Schutz- und Nutzungsinteressen seien vereinbar, wenn man sie kreativ gestalten würde. Die Verwaltung müsse ihre Spielräume nur nutzen, dann könnten alle Ziele, die finanzielle Unterstützung für den Erhalt des Landschaftsbildes, Naturschutz und Naherholung unter "einen Hut" gebracht werden.
Antrag für die Sitzung des Rates am 10.03.2006
Schutz- und Nutzungskonzept für den Göttinger Wald und das Kerstlingeröder Feld unter Einbezug des Drakenberges
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Umweltausschuss ein Konzept für die weitere Entwicklung des Göttinger Waldes und des Kerstlingeröder Feldes unter Einbezug des Drakenberges (zwischen Herberhausen und Roringen) vorzulegen mit dem Ziel, Fördermittel des Landes bzw. der Europäischen Union für die Pflege und den Erhalt von Biotopen , insbesondere der Offenlandflächen auf dem Kerstlingeröder Feld und dem Drakenberg zu erhalten.
Das Konzept sollte spätestens nach den Sommerferien vorliegen und vermeintliche Gegensätze von Nutzungsinteressen (Bewirtschaftung, Naherholung) mit dem Schutz von Fauna und Flora integrieren. Des weiteren sind in Zusammenarbeit mit dem Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz und den örtlichen Naturschutzverbänden bis spätestens Ende diesen Jahres notwendige Schritte zur Umsetzung des Konzeptes einzuleiten.
Begründung:
Der Göttinger Wald, das Kerstlingeröder Feld und der Drakenberg gehören zu den für den Naturschutz wertvollsten Flächen in Landkreis und Stadt Göttingen. Die Offenlandflächen müssen unbedingt bewirtschaftet oder gepflegt werden, damit sie ihren hohen Naturschutzwert behalten. Auf Grund des Status als FFH-Gebiet ergibt sich in Bezug auf das Kerstlingeröder Feld für die Stadt Göttingen die Verpflichtung, nach EU-Recht das Gebiet zu pflegen und den Status quo mindestens zu erhalten. Der Göttinger Wald und insbesondere auch die Offenlandflächen des Kerstlingeröder Feldes und des Drakenbergs stellen für die Göttinger Bürgerinnen und Bürger unersetzbare Gebiete für die Naherholung dar, in denen sie Ruhe, Fauna, Flora und das Landschaftsbild genießen.
Durch die örtliche Presse ist bekannt geworden, dass von Seiten des Oberbürgermeisters Bestrebungen der unteren Naturschutzbehörde und des zuständigen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz gestoppt wurden, mittels der Ausweisung eines Naturschutzgebietes Fördermittel für die Pflege von Biotopen zu erhalten.
Die Argumentation des Oberbürgermeisters, ein Naturschutzgebiet verhindere die wirtschaftliche Nutzung und schränke Naherholungsmöglichkeiten ein, konstruiert einen Gegensatz von Schutz und Nutzung, insbesondere der Naherholung, dem mit Hilfe eines Schutz- und Nutzungskonzeptes, abgeholfen werden kann. Die Stadt hat hier Gestaltungsspielräume, die kreativ genutzt werden sollten. Die Verwaltung ist deshalb aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln, das mögliche Interessengegensätze vereint.
Die wirtschaftliche Nutzung nach ökologischen Standards (Bewirtschaftung nach FSC-Kriterien), wie sie bereits viele Jahre praktiziert wird, steht im Einklang mit dem Naturschutzrecht und kann in einer Naturschutzgebietsverordnung festgeschrieben werden. Die Naherholungsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sollen unbedingt berücksichtigt werden und mit dem neuen Konzept besser mit dem Naturschutz abgestimmt werden. Für bestimmte Bereiche können Erholung und Landschaftsgenuss noch attraktiver gestaltet werden.
Für die Bearbeitung dieses Antrages ist Eile geboten, da der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz nur noch bis 2007 personelle und fachliche Unterstützung zugesagt hat.
------------------------------
Die Argumentation zeigt die Schattenseiten der Europäischen Union auf. Was hat die europäische Union mit dem Göttinger NAH-Erholungsgebiet zu tun.
14.02.06 11:23:07s
Vorläufer - Meldung, auf die Bezug genommen wird
Nachfolger - Meldung, die sich auf vorliegende Meldung beziehen
18.05.06 (set: 23.05.2006) / - Göttingen: Die CDU begrüßt den Beschluss des Rates, auf dem Kerstlingröder Feld ein Naturschutzgebiet einzurichten, um Fördergelder abzuschöpfen. Man hofft, den resultierenden Leinenzwang in unteren Teil des Stadtwaldes aufzuheben. Autorennen werden wohl nicht mehr möglich sein.
05.05.06 (set: 10.05.2006) / - Göttingen: Der umweltpolitische Sprecher der Grünen im Stadtrat fordert die Ausweisung eines Naturschutzgebiets im Kerstlingröder Feld als Quelle für Fördergelder. Für Naherholungssuchende stellt die Ausweisung keine ernsthafte Einschränkung dar.