geändert am 02.09.2005 - Version Nr.: 1. 13
Dr. Dieter Porth Die Grünen fordern mehr Transparenz bei öffentlichen GmbHs. Dazu sollen die Gesellschafterverträge so umgearbeitet werden, dass Aufsichtsratssitzungen in einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil untergliedert werden. Die Zulässigkeit solcher Verträge wurde kürzlich in einem Gerichtsprozess bestätigt.
Angesichts der kurzzeitig zurückliegenden Meldung kommt, fiel mir als erstes öffentliches Unternehmen die Sparkasse ein, die ihr Gebäude in der nördlichen Innenstadt möglicherweise an die ECE verkaufen wollen soll.
Zu Richtigstellung der Zusammenfassung der Pressemitteilung erhielt ich von Frau Nückel folgende Anmerkung.
Die von uns vorgelegte Gerichtsentscheidung bezieht sich auf die Rechtsform der
GmbH. Nicht auf öffentliche Körperschaften (Rechtsform der Sparkasse).
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[Göttingen - 31.08.05 - Pressemitteilung] [Quelle: Email]
Schluss mit den Skandälchen in städtischen Gesellschaften - Rats-Grüne fordern öffentliche Aufsichtsratssitzungen
Die GRÜNEN im Rat der Stadt Göttingen fordern in einer Ratsinitiative Aufsichtsratssitzungen in städtischen GmbH´s zukünftig in einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen aufzusplitten und die Medien über den öffentlichen Teil zu informieren.
"Es muss endlich Schluss sein, mit den Skandalen und Skandälchen in städtischen Gesellschaften, die bisher nur in Bruchstücken und verzerrt an die Öffentlichkeit gelangt sind", fordert der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Rolf Becker. In der Vergangenheit seien immer mehr kommunale Aufgabenbereiche in städtische Gesellschaften unter Ausschluss jeglicher Öffentlichkeit verlagert worden ♥ . Die Bürgerinnen und Bürger und die örtlichen Medien hätten ein Recht auf möglichst umfassende Transparenz von Entscheidungen mit kommunalpolitischer Bedeutung.
Bisher hatten die Stadtverwaltung und die Mehrheitsfraktionen entsprechende Vorstöße seitens der GRÜNEN verhindert, mit dem Argument, das GmbH-Recht lasse keine Öffentlichkeit in Aufsichtsratssitzungen zu ♥ . Diese Haltung lässt nach Meinung der GRÜNEN darauf schließen, dass sie weiterhin daran interessiert seien, hinter verschlossenen Aufsichtsratstüren ihr "eigenes Süppchen zu kochen." Die GRÜNEN legen nun jedoch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg vom Februar 2005 vor, welches die grüne Position bestätigt. Wörtlich heißt es im Urteil: "Erfreulicherweise bietet das GmbH-Recht aber genügend Spielräume, die Gesellschafterverträge so auszugestalten, dass grundlegende Erfordernisse unseres demokratischen Rechtsstaats nicht unter die Räder geraten. Dazu gehören die Transparenz der Entscheidung, die Kontrolle der Gesellschaftsorgane auch durch die Öffentlichkeit und die Medien und der Respekt vor den mündigen Wahlbürgerinnen und Wahlbürgern" (VG Regensburg v. 2.2.05 - RN 3 K 04.1408).
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