geändert am 31.05.2006 - Version Nr.: 1. 40

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Wer ohne staatliche Förderungen baut, ist selber schuld. Bernd Riethmüller und Volker Ebeling von der Landestreuhandstelle kennen sich im Förderungsdschungel aus und beraten gern.

Bereich: Bauen ~ werben ~

Dr. Dieter Porth - Hannover/GöttingenIn der Internet-Chronik ist dieser Artikel nur durch seine Überschrift thematisch umrissen. Manchmal sind mehrere Pressemitteilungen in dem Zitat mehrere Pressemitteilungen zusammengefasst.

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Pressemitteilung Stadt Göttingen [ Homepage ] (Öffentlichkeitsarbeit: D. Johanson)

[Hannover/Göttingen - 12.05.06] [Quelle: Email]

Höhe Darlehen für Wohnraumförderung
Das Land Niedersachsen unterstützt ab sofort mit dem aktuellen Wohnraumförderungsprogramm 2005 auch einkommensschwache Familien mit zwei Kindern, damit sie ihren Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen und ihren Kindern genügend Raum zum Leben, Lernen und Spielen bieten können. Bislang kamen nur Familien mit mindestens drei Kindern in den Genuss der Fördermittel. Außerdem hat das Land die Förderhöchstbeträge angehoben. Wer keine Eigenheimzulage bekommt, darf sich über höhere Darlehen vom Land freuen. Gestaffelt nach Kinderzahl und deren Alter gibt es beim Neubau eines Eigenheims zwischen 30.000 Euro und 55.000 Euro. Die Landestreuhandstelle (LTS) zahlt die Fördermittel aus. Vor Ort ist die Wohnraumförderungsstelle in Göttingen im Fachbereich Soziales der Stadt (Stadtverwaltung Göttingen, Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen) die richtige Anlaufstelle. Dort gibt es weitere Informationen. Dort sind auch die Anträge zu stellen. Die Wohnraumförderungsstelle ist montags bis freitags unter der Göttinger Rufnummer 400 - 2528 erreichbar.
Bis zu 55.000 Euro für ein Eigenheim
Bislang dienten die Fördermittel des Landes in erster Linie zur Vorfinanzierung der Eigenheimzulage. Mit deren Wegfall waren Änderungen im aktuellen Wohnraumförderungsprogramm 2005 erforderlich. Das Land hat schnell reagiert: Es hat bei der Eigenheimförderung den anspruchsberechtigten Personenkreis ausgedehnt und die Förderhöchstbeträge angehoben. Familien mit geringem Einkommen bekommen für den Neubau eines Eigenheimes jetzt bereits Fördermittel, wenn sie zwei Kinder haben. Das Baudarlehen beträgt bis zu 30.000 Euro. Bei drei Kindern gibt es bis zu 35.000 Euro, bei vier Kindern bis zu 45.000 Euro und bei fünf und mehr Kindern sogar bis zu 55.000 Euro. Beim Kauf einer Wohnung bzw. eines Hauses sind die Förderbeträge etwas geringer. Je nach Zahl und Alter der Kinder gibt es zwischen 20.000 Euro und 45.000 Euro.
Zinsen und Tilgung
Besonders interessant sind die Rückzahlungsbedingungen. Die Baudarlehen sind in den ersten zehn Jahren zinslos. Die Tilgung beträgt zwei Prozent. Es fällt ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von jährlich 0,5 Prozent an; nach Tilgung der Hälfte des Darlehens sinkt er auf 0,25 Prozent. Die Anträge können über die Wohnraumförderungsstellen der Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbständigen Städte an die LTS gestellt werden.
Unterstützung auch bei Um- und Ausbau
Finanzielle Hilfe gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Aus- bzw. Umbau von selbst genutztem Wohneigentum. Das Land springt ein, wenn große Familien mit fünf und mehr Kindern und geringem Einkommen mehr Platz im Eigenheim brauchen. In diesem Fall gewährt die LTS bis zu 460 Euro je Quadratmeter neuer Wohnfläche. Auch dieses Baudarlehen ist in den ersten zehn Jahren zinslos. Förderung nur bei Bedarf
Die Haushaltsmittel sind knapp. Deshalb gibt es finanzielle Hilfen vom Land nur, wenn ganz bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählt, dass die derzeitigen Wohnverhältnisse unzureichend sein müssen. Wer schon in einer eigenen Wohnung mit ausreichend Platz und angemessener Raumaufteilung wohnt, erhält keine Fördermittel. Ferner bekommen nur diejenigen eine finanzielle Unterstützung, deren Einkommen bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreitet. Bei einer Familie mit zwei Kindern darf das Bruttojahreseinkommen 39.700 Euro nicht überschreiten. Bei fünf Kindern sind es bis zu 59.500 Euro. Da es viele Ausnahmen gibt, lohnt sich bei Grenzfällen ein Anruf bei der LTS bzw. der Wohnraumförderungsstelle.
Kostenlose Rundum-Beratung
Die Förderberater der LTS helfen nicht nur bei Fragen zur Einkommensgrenze. "Viele wissen gar nicht, dass in der LTS die Betreuung der Kunden weit über die bloße Abwicklung von Förderprogrammen hinausgeht und sogar eine am Interesse des Kunden orientierte kostenlose Beratung umfasst", weiß Bernd Riethmüller aus seiner Tätigkeit heraus zu berichten. Er und sein Kollege Volker Ebeling kennen sich bestens in der Förderlandschaft aus. Sie kennen die Details der niedersächsischen Wohnraumförderung und sind auch die richtige Adresse, wenn es um KfW-Programme oder um kommunale Förderungen geht. Die Berater der Landestreuhandstelle sind für ein persönliches Gespräch unter der Service-Hotline 0511/361-5773 und -5774 zu erreichen. Weitere Informationen und Anträge gibt es bei der Wohnraumförderungsstelle im Göttinger Rathaus.
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