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Gebührenberechnung
Feuerwehrgebühren zu teuer kalkuliert

14.04.2008 Die Entsorgung von Ölverschmutzungen ist im Gegensatz zu Brandeinsätzen und Einsätzen zur Menschenrettung gebührenpflichtig. In die Gebühren fließen unter anderem die Vorhaltekosten wie Abschreibung der Fahrzeuge oder allgemeine Reparaturen ein. Bisher wurden die Kosten durch die jährlichen Einsatzzeiten dividiert. Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied in mehreren Verfahren, dass für die Berechung des Stundensatzes die Vorhaltekosten durch die Jahresstunden 8766 (=365,25*24) zu teilen sind. Die Berufung gegen die Urteile ist möglich.

 
Internet-Zitat: Website: Kontaktlink zu Verwaltungsgericht Göttingen [ Homepage ] (Pressestelle)
 

Meldungen vom Göttinger Verwaltungsgericht - Verwaltungsgericht entscheidet zu Feuerwehrgebühren

Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat mit Urteilen vom 9. April 2008 über die Frage entschieden, welche Kosten für Feuerwehreinsätze zu zahlen sind, die nicht zu den unentgeltlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehr gehören (1 A 301, 369, 370/06 und 1 A 140/07).
Geklagt hatten zwei Privatpersonen und die Nds. Landesbehörde für Straßenbau, von denen die beklagte Stadt Hann. Münden Kostenersatz für Feuerwehreinsätze verlangt hatte. Die Einsätze standen im Zusammenhang mit einer Ölverschmutzung des Schedebachs, einem auf der Autobahn befindlichen lecken Fasses mit Lösungsmitteln sowie mit einem Baum bzw. mehreren Säcken, die nachts auf einer Straße lagen und beseitigt wurden. Der jeweils erhobenen Gebühr lagen nach der Feuerwehrsatzung der Beklagten die betriebswirtschaftlich ermittelten Jahresgesamtkosten der Feuerwehr zugrunde, die für die Einsätze anteilig entsprechend ihrer Dauer auf Personal- und Sachkosten umgelegt worden waren.
Die Kläger machten geltend, dass die erhobene Gebühr zu hoch sei.
Die für das Recht der Feuerwehren zuständige 1. Kammer des Gerichts gab den Klagen statt und hob die jeweils angefochtenen Gebührenbescheide auf.
Zur Begründung führte die Kammer aus, zwar handele es sich um entgeltpflichtige Einsätze. Unentgeltlich seien nur die Brandbekämpfung, der Einsatz bei Notständen durch Naturereignisse sowie der Einsatz, wenn Menschenleben in akuter Gefahr seien. Indes sei die Gebührenerhebung der Höhe nach zu beanstanden. Denn es sei nicht zulässig, der Gebührenkalkulation die gesamten Vorhaltekosten der Feuerwehr zugrunde zu legen und diese auf die erbrachten Einsatzstunden zu verteilen, wie die Beklagte dies getan habe. Eine kostendeckende Umlegung wie bei der Erhebung von Benutzungsgebühren nach dem Nds. Kommunalabgabengesetz könne bei Feuerwehreinsätzen wegen der Besonderheiten des Nds. Brandschutzgesetzes nicht gewählt werden. Diese Besonderheiten bestünden darin, dass die Feuerwehr nach diesem Gesetz einen großen Teil ihrer Aufgaben unentgeltlich erbringe. Deshalb dürften Vorhaltekosten für den Feuerwehrapparat nur insoweit in die Gebührenkalkulation einfließen, als das Personal und die Feuerwehrgeräte in der konkreten Einsatzzeit nicht für andere Aufgaben zur Verfügung gestanden hätten. Sie dürften daher nicht auf die tatsächlichen Einsatzzeiten, sondern müssten auf die Jahresstunden umgelegt werden. Die Kammer stützte sich bei ihrer Entscheidung auch auf entsprechende obergerichtliche Entscheidungen aus Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen; für Niedersachsen liegt eine entsprechende Rechtsprechung - noch - nicht vor.
Gegen die Entscheidungen kann die Stadt Hann. Münden Antrag auf Zulassung der Berufung beim Nds. Oberverwaltungsgericht in Lüneburg stellen.

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25.04.2008 Das Goethe-Instituts und der Deutschen Sprachrat vergeben einen Preis für das schönste eingewanderte Wort. Sie prämierten die Einsenderin Barbara Eulberg mit ihrem Vorschlag "Tollpatsch". Ursprünglich soll es aus dem Ungarischen stammen. Dort belegte man mit dem Spitznamen ,Talpas' = ,Breitfüßig, schwerfällig' die ungarischen Fußsoldaten im 17. Jahrhundert. Den besten Preis als Jugendliche erhielt Sandro Plonka (15 Jahre) für das Wort "Chaos". Im Gegensatz zur heutigen Bedeutung bedeutete Chaos ursprünglich im alten Griechenland "leerer Raum".

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25.04.2008 Die Stadtreinigung will gebührenfrei Papiertonnen aufstellen, um das Papier der Privatleute zu sammeln. Die Stadtreinigung Göttingen will die rechtlichen Möglichkeiten ausnutzen, um privaten Konkurrenten vom Markt abzuhalten. Die Stadtreinigung verspricht sich Einsparungen in Höhe von 118k€ durch die Hausabholung der Papierabfälle und die Schaffung von vier neuen Arbeitsplätzen..

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25.04.2008 Die Internet-Zeitung www.buergerstimmen.de kennt zwar flexible Rubriken. Das CMS-System erlaubt bisher nicht die nachträgliche Einfügung von älteren Meldungen in eine neue Rubrik. So muss deshalb der Umweg über eine Startdatei mit Querverweisen zu älteren Links gewählt werden.

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29.04.2008 Das Stadtradio hat wieder einen neuen Geschäftsführer. Der freie Journalist Dr. Ulrich Kurzer übernimmt ab 1. Mai das Amt. Die Meldung enthält eine kurze Auflistung zu den Webaktivitäten des neuen Geschäftsführers.

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[Nachtrag:
28.04.2008Beseitigung einer Rechtschreibfehler sowie eine inhaltliche Richtigstellung]

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28.04.2008 Die Entscheidermesse will als regionale Messe die Kontakte der verschiedenen Unternehmen aus der Region verbessern. Die Messe richtete sich an Unternehmer, Existenzgründer, Geschäftsführer und leitende Angestellte in Unternehmen. Über hundert Unternehmen beteiligen sich an der Messe, wobei viele schon im Letzten Jahr dabei waren. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Göttingen und des Landkreises Göttingen unterstützen die Messe, weil dadurch die Wirtschaftskraft für Sudniedersachsen verstärkt wird - aber auch für Nordhessen und Nordthüringen..

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[Anmerkung: Die Pressemeldung ist eine gute Quelle von Begriffen fürs Bullshit-Bingo. Dr. Dieter Porth]

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