geändert am 14.03.2007 - Version Nr.: 1. 21
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07.03.07 (set: 07.03.2007) ~ <<<
14.03.07 (set: 14.03.2007) ~ >>>
~ Dr. Dieter Porth - Göttingen,Hannover
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Pressemitteilung Behindertenbeirat[Göttingen,Hannover - 13.03.07] [Quelle: Email]
Behindertenbeirat Göttingen kritisiert Entwurf des Landesgleichstellungsgesetzes
Der massiven Kritik von Behindertenverbänden und Landesbehindertenrat am Entwurf des niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen schließt sich der Behindertenbeirat Göttingen an.
Im Geltungsbereich des Gesetzes sind die Kommunen nicht erwähnt worden, obwohl natürlich die Kommunen der Lebensmittelpunkt der Mensch mit Behinderung sind. Durch diese Auslastung wäre das Landesgleichstellungsgesetz auf kommunaler Ebene nahezu wirkungslos.
Der Gesetzentwurf ist vor allem im Bereich der Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr zu sehr an finanzielle Einschränkungen und Bestimmungen des Denkmalschutzes gekoppelt. "In den Gesetzentwurf muss unbedingt die Verpflichtung enthalten sein, dass Barrierefreiheit als höher gegenüber den Interessen des Denkmalschutzes bewertet wird ", sagt Christian Herwig, Vorsitzender des Behindertenbeirats Göttingen.
Dem Gesetz fehlt zudem ein verbindliches Verbandsklagerecht sowie die Nennungen von Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräten als kommunale Vertretungsorgane der Menschen mit Behinderung.
Des weiteren wird in dem Entwurf die Bedeutung von Integration und Teilhabe in Kindergarten, Schule und Beruf überhaupt nicht erwähnt. Vor allem in diesem Aspekt wird durch den Gesetzentwurf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in keiner Weise verbessert.
Auf viele der genannten Defizite haben bereits im Juli 2006 in einer gemeinsamen Erklärung der Behindertenbeirat Göttingen und die Behindertenbeauftragten des Landkreises Göttingen sowie der Städte Duderstadt und Hann. Münden die Landtagsabgeordneten Andretta, Hansen, Koch, Noack und Wenzel hingewiesen. Niemand der angeschriebenen Landtagsabgeordneten hat seitdem in irgendeiner auf diese Erklärung reagiert.
Nach Ansicht des Behindertenbeirats Göttingen wäre eine Verabschiedung des Gesetzes in der jetzigen Form eine Katastrophe. Niedersachsen würde damit zum sozialpolitischen Schlusslicht der Bundesrepublik werden.
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