geändert am 19.09.2006 - Version Nr.: 1. 15
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Pressemitteilung Kontaktlink zu Bürgerstimmen im Göttinger-Land [ Homepage ] (Dr. Dieter Porth)[Göttingen - 13.09.06] [Bericht]
Bemerkungen zur Wahl vom 10. September
vorläufige Ergebnisse
vorläufigen Ergebnisse in Kurzform
Siehe: http://wahlen.goettingen.de/kowahl06/wresult/charts/119_21G_2006p.pdf
oder http://wahlen.goettingen.de/kowahl06/wresult/charts/112_30_2006p.pdf (Tabelle mit Vergleich zu früheren, höheren Wahlbeteiligungen)
ParteiStimmanteil Mandate
SPD34,8 16
CDU28,2 13
Grüne20,9 10
FDP8,8 4
Die Linke6,8 3
Graue0,6 0
EWV Bode0,1 0
Auf der Website sind auch schon die vorläufigen neuen Ratsherren angegeben.
http://wahlen.goettingen.de/kowahl06/wresult/charts/116_02_2006p.pdf
vorläufige Ergebnisse zur Oberbürgermeisterwahl
Siehe http://wahlen.goettingen.de/obwahl06/wresult/charts/119_21G_2006_OB.pdf
oder http://wahlen.goettingen.de/obwahl06/wresult/charts/112_60_2006.pdf (Tabelle)
Wolfgang Meyer (SPD)41,3
Daniel Helberg (CDU)25,8
Stefan Wenzel (Grüne)19,9
Christian Bebek (FDP)7,7
Sabine Lösing (GöLinke)3,9
Jan Rindfleisch (Einzelbewerber)1,4
Betrachtung von älteren Statistiken
Das Göttinger Amt für Statistik hat verschiedene Statistiken zur Kommunalwahl erstellt. In der Übersicht finden sich eine Liste mit den Parteien, die jemals in Göttingen angetreten sind. Dann natürlich die Übersicht über die Wahlergebnisse. Die Wahlergebnisse werden nach Wahlart (EU, Bund, Land, ..) und regionalen Unterschieden aufgeschlüsselt. Selbstverständlich darf eine beschreibende Statistik über die Sitzverteilung, über die Struktur der Wahlbezirke und über das Wahlverhalten der Wähler nicht fehlen. Der Link zu den Graphiken findet sich am Ende der Datei.
Die Statistiken vom Göttinger Amt für Statistik zu früheren Wahlen lassen verschiedene Rückschlüsse zu,. Die Folgerungen sind als Schlagzeilen formuliert
Statistik für die alten Wahlen
Die Auswertungen für die aktuellen Wahlen sind derzeit noch nicht veröffentlicht.
http://goesis.goettingen.de/pdf/118_03.pdf
Der CDU und der FDP bricht die Jugend weg.
Nur ein Drittel der Jugend glaubt an Veränderung der Politik und geht wählen.
Männer gehen häufiger zur Wahl als Frauen.
http://goesis.goettingen.de/pdf/111_00.pdf
Die Wahlbeteiligung nimmt immer mehr ab.
Die absolute Zahl der Stimmen für die sonstigen Parteien steigt.
http://goesis.goettingen.de/pdf/111_20.pdf und http://goesis.goettingen.de/pdf/111_21.pdf
FDP-Wähler sind eher Briefwähler.
CDU und SPD-Wähler sind eher Urnenwähler.
Ist die Veröffentlichung der Daten zulässig?
Besonders Interessant sind die Statistiken für die Hauptwahlen zum Amt des Oberbürgermeisters (http://wahlen.goettingen.de/obwahl06/wresult/inhalt.html)
Ostviertel-Bezirke
Geismar-Bezirke
Grone-Bezirke
Weende-Bezirke
Innenstadt-Bezirke
Analog rechtswidrig werden auch die pdf-Dateien mit den Ergebnissen der einzelnen Wahlbezirke für die Kreistagswahl und die Stadtratswahl unter http://wahlen.goettingen.de/kowahl06/wresult/inhalt.html verlinkt.
Besonders vor dem Hintergrund des §51 - Absatz 6 - Satz 2 bekommen die Zahlen eine pikante Note. Nach meinem Verständnis des Gesetzestextes dürften diese Statistiken nicht veröffentlicht werden. Insbesondere angesichts der anstehenden Stichwahl verletzen die Statistiken das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz..
"...
§ 51
Wahlstatistik
(1) Die Ergebnisse der Wahlen zu den Vertretungen sind statistisch zu bearbeiten. Das
Nähere hierzu bestimmt die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter.
(2) Die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter kann bestimmen, dass in ausgewählten
Wahlbezirken repräsentative Wahlstatistiken über
1. die Wahlbeteiligung nach Geburtsjahresgruppen und Geschlecht,
2. Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und der wählenden Personen
unter Berücksichtigung der Stimmenabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge
zu erstellen sind.
(6) Die Veröffentlichung der Wahlstatistiken gemäß Absatz 2 ist dem Land vorbehalten. Ergebnisse für einzelne Wahlbezirke dürfen nicht bekannt gegeben werden.
...
(8) Die Gemeindewahlleitung kann in ihrem Wahlgebiet eigene wahlstatistische Auszählungen anordnen. Die Absätze 2 bis 5 und 6 Satz 2 gelten entsprechend.
...
"
Quelle: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C18088512_L20.pdf gefunden unter http://www.mi.niedersachsen.de/master/C330225_N324490_L20_D0_I522.html
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