Meldung gesetzt von ~ Dr. Dieter Porth
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Busemann: "Wir brauchen da keine Nachhilfe"
14.08.2007 Der Kultusminister Busemann regiert auf die Forderung des DGBs zur Wiedereinführung der lehrmittelfreiheit. Er weist darauf hin, dass in Niedersachsen die Schüler von Hartz IV-Empfängern von der Entgeltpflichtbefreit sind. Gemäß der Angabe in der Pressemitteilung werden gut 42.000 also 12.2% bedürftige Schüler unterstützt. [Anmerkung: Vielleicht braucht der Kultusminister Bernd Busemann Nachhilfe im Rechnen oder die Pressemitteilung enthielt eine Propagandaente. Im Schuljahr 2005/2006 wurden 989625 Kinder beschult. Entsprechend sind 42.000 Kinder nur 4,2%. Und 4,2.% sind weit entfernt von den angegeben 12,2%. 16.08.07Nachtrag: Richtigstellung eines Fehlers und Kritik am Kommentar. 16.08.07Nachtrag: Antwort auf die Erwiderung]
Internet-Zitat: Website: Kontaktlink zu niedersächsisches Kultusministerium [ Homepage ] (- Georg Weßling)
Informationen aus dem Kultusministerium in Hannover - Entgeltliche Lernmittelausleihe ist kostengünstig und sozial ausgewogen - Busemann: "Für bedürftige Eltern sind Schulbücher kostenlos"
"Entweder der DGB meint nicht das Land Niedersachsen, oder er hat sich nicht richtig informiert", hat der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) nach sofortiger Wiedereinführung einer vollständigen Lernmittelfreiheit zurückgewiesen. "Das Land Niedersachsen wendet zurzeit jährlich rund 4 Millionen Euro auf, um bedürftige Eltern und Kinder von Ausleihgebühren für die Schulbücher frei zu stellen", sagte Busemann.
Mit der entgeltlichen Lernmittelausleihe werde den Eltern schulpflichtiger Kinder ein Angebot gemacht, sich von den Kosten für Lernmittel um bis zu zwei Dritteln zu entlasten. Für Familien mit mehr als zwei Kindern gelte darüber hinaus noch ein gesonderter Rabatt. Vollständig befreit von Gebühren für die Lernmittelausleihe sind Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeit Suchende), nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird - im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder), nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im Jahre 2006 waren das die Eltern von gut 42.000 Kindern (12,2 Prozent) . Ein verringertes Entgelt für Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern zahlten 14 % der Eltern.
"Unser System der Lernmittelausleihe ist kostengünstig und sozial ausgewogen. Das Land nimmt seine Verantwortung auch in finanzieller Hinsicht sehr wohl wahr. Wir brauchen da keine Nachhilfe", so Busemann abschließend.
Nachtrag: Richtigstellung eines Fehlers und Kritik am Kommentar.
16.08.07Sehr geehrter Herr Dr. Porth,
Sie haben Recht, die Zahl der von der Ausleihgebühr freigestellt sind, ist
durch ein Versehen in der Pressemitteilung nicht richtig angegeben, weil von
einer falschen Bezugszahl ausgegangen wurde. Sie selbst haben aber bei Ihrer
Rechnung einen ähnlichen Fehler gemacht. Es ist darauf hinzuweisen, dass für
die Eltern keine Verpflichtung besteht, sich an der entgeltlichen Ausleihe
zu beteiligen. Deshalb schwankt von Jahr zu Jahr die Beteiligung und kann
nicht mit der Zahl der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden
Schulen gleichgesetzt werden. Im Schuljahr 2006/2007 hatten rund 30.000
Kinder mehr an der Ausleihe teilgenommen als im Schuljahr zuvor. Das waren
82,6 % der zur Ausleihe berechtigten Schüler. Vom Entgelt befreit waren
99.577 Schülerinnen und Schüler. Das sind 12,2 % der 814.468
Teilnehmer/innen an der Ausleihe
Wir haben dies in unserer Pressemitteilung im Internet bereits korrigiert.
Nachtrag: Antwort auf die Erwiderung
17.08.07Vielen Dank für die Richtigstellung.
Wo gearbeitet wird, passieren Fehler und eine Korrektur muss immer möglich sein.
Es ist durchaus legetim, die Quote auf die Gesamtzahl der Entleiher zu beziehen nur ist die Sozialverträgliche Aussagekraft eher begrenzt.
Nach den obigen Angaben besuchten 986000 Schüler (=814.468/0,826). Von diesen nutzten 99.577 Schüler die Entgeltbefreiung.
Die entspricht einem Anteil von 10,1% (=99.577/986000). Gemäß das Stastik "SGB II-Kennzahlen nach Kreisen" betrug die SGB II-Quote
in Niedersachsen 11.2 Prozent. Die Quote unterschätzt auf Grund von Mittelungseffekten die Zahl der Hartz-IV-Schüler, da die Hartz-IV-Armut besonders Alleinerziehende trifft.
Aber selbst so wissen Eltern von über tausend Schülern nichts von der Entgeltbrefreiung und hungern sich
von der kärglichen Hartz-IV-Almosen ah.
Die Zunahme der Quote um dreissig Tausend zeigt, dass in den Vorjahren noch viel mehr Armen nicht richtig informiert wurden.
Schön wäre auch ein Hinweis auf die laufenden Kosten der Lehrmittelbefreiung vor der Umstellung auf den Zwangskauf von Schulbüchern gewesen. Da die Bücher im Mittel länger als drei Jahre halten, erhebt das Land Niedersachsen hier auf dem Umwege quasi ein Schulgeld.
buergerstimmen.de-Redaktion - Dr. Dieter Porth
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Comedy Jürgen von der Lippe: nur noch 14 Monate 13.08.2007 Jürgen von der Lippe kommt im nächsten Jahr am 9. Oktober 2008 nach Göttingen in die Stadthalle. Das Programm firmiert unter dem Titel "Das Beste aus 30 Jahren". Der Vorverkauf hat schon begonnen.
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Bildungspolitik DGB fordert Lehrmittelfreiheit für Niedersachsen 15.08.2007 Der DGB fordert die sofortige Wiedereinführung der Lernmittelfreiheit - denn auch das Land muss Verantwortung für die Bildung übernehmen. Die Hohe von 110€ Leihgebühr für zwei Kinder wird als zu hoch kritisiert. [Anmerkung: Der Regelsatz für ein Kind unter Hartz IV 207€ beträgt pro Monat. Die Beihilfe wird übrigens mit dem Kindergeld verrechnet wird.]
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offenen Musizieren Noten für offenen Musizieren bei Notabene 14.08.2007 Beim offenen Musizieren kann jeder mitmachen. Damit aber alle gemeinsam sich auf die gleichen Stücke vorbereiten, hinterlegt Wieland Ulrichs gut zwei Wochen vorher bei Nota Bene die Noten. Wegen seines Urlaubs sind die Noten für das offene Musizieren im Oktober schon ab 20. August bei Nota-Bene hinterlegt. - 20.8 / Nota Bene - Noten für das offene Musizieren - 8.10. - 20:15 / Musi-Kuss - offenes Musizieren
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Armendiskriminierung Hartz-IV glaubt bis zum Abitur kostet die Schule 254,28€ 20.08.2007 Eine Hartz-IV-Empfängerin muss zum Schulanfang über 500 Euro für ihre drei schulpflichtigen Kinder aufbringen. Dies Geld hätte Sie aus dem Regelsatz ansparen sollen. Der Regelsatz beträgt 1,63€ pro Kind und Monat. Bis zum Abitur darf der Schulbesuch insgesamt nur 12*1,63*13 = 254,28€ an Verbrauchsmaterialien kosten. [Anmerkung: In der Pressemitteilung wird auch erwähnt, dass Hartz-IV-Kind pro Tag für 2,28€ vertilgen darf. Das ist weniger als eine mittlere Portion Pommes und ein Hamburger bei einer großen Fastfood-Kette..]
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