geändert am 15.6.2005 - Version Nr.: 1. 2
Die Stadt Göttingen hat bis 1974 unter anderem auch Grabstellen auf dem alten
Stadtfriedhof
verkauft. Dabei wurden auch an Lebenden schon Grabstellen mit Belegzeiten von mehreren Jahrzehnten verkauft.
Im Rahmen einer Änderung der Nutzungsordnung ließ man den alten Friedhof auslaufen. Dies bedeutete,
dass nur noch diejenigen dort beerdigt werden durften, von denen der Ehepartner dort schon vor der "
Schließung" beerdigt wurde.
Bei Betroffenen, die für sich und ihre Familie einer mehrstellige Grabstelle
auf dem alten Stadtfriedhof erworben haben, gibt es
aber einen kleinen Skandal. Diese Paare können wegen der geänderten Friedhofsordnung
auf dem alten Stadtfriedhof an der Kassler Landstraße nicht mehr
bestattet, selbst wenn sie vor der Änderung der Friedhofsordnung dort eine
Grabstelle erworben haben. . Gleichzeitig wurde ihnen im Rahmen der Änderung
der Friedhofssatzung von der Stadt keine alternative
Grabstelle zugesprochen, selbst wenn die Grabstellengebühr für die Grabstelle schon
im Voraus bezahlt wurde. So müssen bestimmten Betroffene auf einem anderen städtischen Friedhof im Falle des Todes neben der Grabstelle zum
zweiten Mal die Grabstellennutzungsgebühren entrichten.
Mit der Änderung der Friedhofsordnung im Jahre 1974 hat die Stadt die Gebühren ohne Entschädigung und ohne Angebot von alternativen
Grabstellen einfach einbehalten.
Durch diesen Verwaltungstrick wurden in Göttingen einige Menschen durch
die Beschluss des
Stadtrates (Änderung der Friedhofsordnung im Jahr 1974)
entschädigungslos enteignet, denn
eine Übertragung der Restbelegungszeit auf eine Grabstelle eines anderen städtischen Friedhof war und ist
für die Verwaltung wegen der derzeitigen Rechtslage nicht möglich. Bisher hat die Politik
nichts unternommen, um diese Ungerechtigkeit zu lösen.
Eine
Rückzahlung der erfolgten Zahlungen gab es bisher auch nicht. Nach der Rechtslage
darf die Stadt jederzeit die Nutzung der Friedhöfe bestimmen. So hat der Stadtrat die
Leistung verboten, die dem Bürger beim "Verkauf" der Grabstellennutzung in Aussicht
gestellt wurden.
Ein mir bekannter Betroffener hat angesichts der Zeitdauer eines Prozesses sein Bemühen aufgegeben, doch noch Gerechtigkeit zu erfahren. Für mich ist die bisherige Rechtslage ungerecht
Im Rahmen der Recherche ließen sich mit Hilfe der Friedhofsordnung auch die wahrscheinlichen Verluste
berechnen. In der vorliegenden Website wurde versucht, die Gebührenordnung in ein einfaches
Berechnungsformular umzusetzen.
Für die Richtigkeit der berechneten Ergebnisse kann nicht garantiert werden, da
es viele Fehlerquellen gibt.
Die jeweils vorangestellten Nummern geben die Nummer im Gebührentarif an, auf welche sich die
Eintragfelder jeweils beziehen.
Basis ist die Friedhofsgebührensatzung vom 10. Dezember 2004