geändert am 08.11.2006 - Version Nr.: 1. 21
01.11.06 (set: 26.10.2006) ~ <<< 07.11.06 (set: 08.11.2006) ~ >>> ~ Dr. Dieter Porth - Göttingen,irgendwo
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Pressemitteilung Kontaktlink zu Verbraucherzentrale Niedersachsen [ Homepage ] (- Pressearbeit: Frau Peters)[Göttingen,irgendwo - 31.10.06] [Quelle: Email]
Legaler Etikettenschwindel? Verbraucherzentrale fordert praxistaugliche Haltbarkeitsangaben
Immer wieder gibt es Beschwerden über Lebensmittel, die bereits vor Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht mehr genießbar sind. Grund dafür sind praxisferne Lagertemperaturen, die von den Herstellern für die Haltbarkeit von frischem Fleisch, Geflügel oder Fisch genannt werden. Die Verbraucherzentrale fordert Hersteller und Händler auf, freiwillig und gut lesbar anzugeben, wie lange Lebensmittel unter haushaltsüblichen Bedingungen haltbar sind.
Die angegebenen Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdaten bei Lebensmitteln werden nur bei Einhaltung der Lagerbedingungen und Temperaturen garantiert, die in Verbindung mit dieser Frist genannt werden. "Zuhause ist das häufig so nicht möglich, denn bei vielen Lebensmitteln weichen die geforderten Aufbewahrungstemperaturen vom heimischen Kühlschrank ab", stellt Hedi Grunewald von der Verbraucherzentrale fest. Nach Untersuchungen des Instituts für Lebensmittelwissenschaften der Universität Hannover liegen die Temperaturen bei durchschnittlich 6,4 Grad Celsius. Bei Hackfleisch, Bratwurst, Gulasch, marinierten Fleischstücken, Innereien sowie frischem Geflügel und Frischfisch sind allerdings Lagertemperaturen von zwei bis vier Grad Celsius erforderlich. Diese Temperaturen erreichen in der Regel nur moderne Mehrzonen-Kühlgeräte. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Ware verdirbt, wie ein Hackfleisch-Lager-Versuch der hannoverschen Wissenschaftler bestätigte.
Nicht nur in älteren Kühlschränken sollten leicht verderbliche Lebensmittel deshalb kurzzeitig an der kältesten Stelle (in der Nähe des Verdampfers, meist auf der untersten Glasplatte) gelagert werden. Besser ist es, diese Produkte sofort zuzubereiten. Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) beziehungsweise der Aufdruck "Mindestens haltbar bis ..." ist ein wichtiger Hinweis auf der Verpackung. Waren mit abgelaufenem MHD dürfen weiterhin verkauft werden, wenn sich der Händler von der einwandfreien Qualität überzeugt. Ist ein Lebensmittel gekennzeichnet mit "Zu verbrauchen bis ..." darf es nach Erreichen dieses Datums nicht mehr angeboten werden. Mit solchen Verbrauchsdaten sind leicht verderbliche Lebensmittel wie beispielsweise rohes Hackfleisch gekennzeichnet.
Weitere Informationen rund um das Thema Kennzeichnung gibt es unter der kostenpflichtigen Hotline 09001 79 79-05 montags von 10-16 Uhr für 1,50 €/Min. aus dt. Festnetz.
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