geändert am 23.08.2007 - Version Nr.: 1. 836

Internet-Zeitung www.buergerstimmen.de

 

Sendeprotokoll für die Sendung "die Bürgerstimmen" am 11.08.2007

tabellarische Sendeplanung

Zeit Art Informationen
18:03 M Kai Lypse [MySpace.com-Sites] mit dem Track-Nr. 1 und dem Titel "Terror, opi und kevin (part 1-Text) (1:04)" von der CD Klampfsport delüx (bei Label/Studio produziert: Autorenpressung)
18:06 K Moderation Vorschau
- Konzertkalender
- Call-In zum Thema Rauchverbot in Gaststätten
- ? Talk vorm Konzert mit "Inner Terrestrials"

Anmerkung: Die Planung ist naürlich vorläufig. Im Laufenden Programm kann es zu Änderungen bei den gespielten Musikstücken, wenn sehr viele Leute anrufen. In dem Fall gehen die Anriufer vor.
18:10 M Phrytz [keine Site bei MySpace.com bekannt] mit dem Track-Nr. 5 und dem Titel "Der Peiler (4:53)" von der CD Phrytz - Internet-Shop (bei Label/Studio produziert: Musikerpressung)
18:15 K Moderation Konzertkalender
Das Sommerloch lässt grüßen. Nicht ein Konzert am nächsten Wochenende.
18:20 M Mike Godyla & Stefan Janzik [keine Site bei MySpace.com bekannt] mit dem Track-Nr. 11 und dem Titel "Bis wieviel doof (3:29)" von der CD Neue Edition (bei Label/Studio produziert: Autorenpressung)
Zusatzinfo: Bemerkung / Auftrittstermin
Wieviel doof darf die Politik beim Rauchverbot in Gaststätten voraussetzen?
18:22 K Moderation Rauchverbot in Gaststätten
Rufen sie an und sagen sie Ihre Meinung.
Was halten sie von dem Gesetz?
Hier im Sendeplan sind meine Fragen an das Sozialministerium veröffentlicht, die am 6.8. Um 19:46! Per Email von der Pressestelle des Sozialministeriums schriftlich beantwortet wurden. Die Freigabe zur Veröffentlichung wurde gestern vormittag eingehlt.

Aber das Rauchverbot greift weiter. Es trifft die Schulen, Krankenhäuser und Behörden (mit Ausnahme aber zum Beispiel der Verhörzimmer bei der Polizei.)

Ablauf. Die erste Frage werde ich noch referieren. Anschließend können anrufen unter 0551 / 38 48 10 58 und ihre Meinung loswerden.
Nur wenn keine Anrufer kommen, werde ich die weiteren Fragen präsentieren.
18:25 M Rüdiger Bierhorst [keine Site bei MySpace.com bekannt] mit dem Track-Nr. 8 und dem Titel "Hömma (2:15)" von der CD Ich jetzt! - Internet-Shop (bei Label/Studio produziert: Pängg-Distribution)
Zusatzinfo: Bemerkung / Auftrittstermin
Diese Beiden im Lied zitierten sollen zukünftig auch vorm Passivrauchen beschützt werden.
18:30 K Moderation Frage 1 an das Sozialministerium
Frage
1. Viele Gaststätten werden noch von einem Wirt betreiben. So mancher Wirt ist Raucher. Das Nichtrauchergesetz verbietet dem Wirt das Rauchen in seiner eigenen Kneipe. Ist das gewollt?

Zusammenfassung der offiziellen Antwort:
- Nichtraucherschutz stärken,
durch öffentlichen Raum rauchfrei machen
- Gaststätten sind Orte mit hoher Passivrauchbelastung
- Schutz vor Passivrauchen Wegen 3300 Tote / Jahr) wegen Feinsstaubbelastung


Kommentar unbeachtet
- persönlich finde ich es doof, wenn ich mit Rauchern zusammensitze und die ab und zu mal vor die Tür zum Rauchen verschwinden sollen => Zerstörung der Eckkneipenkultur zur Förderung der Massengastronomie, wo die Geselligkeit gepflegt wird.
- Überlegen, welche Kneipen mir spontan einfallen und nur einen Raum und in Göttingen zu den Eckkneipen zählen, Alt Göttingen, Kleine Kommende, Warsteiner, Hegemann, Gegenüber vonm Hegemann zwei weitere Kneipen, Bierecke Quick, Vibnum, Bierwirtschaft, Mon Amie, ... Studentenkneipen mit einem Raum. Sonderbar, Gromo-Cafe, 6-MIO-Dollar-Club, Tangente, Blue Note, Nautilus, Charly Max, Spates, Steakhause, ...)
- Nicht gesagt, aber der Nichtraucherschutz soll über dem Hausrecht des Wirtes, über der Vertragsfreiheit des Wirtes stehen. -frei nach dem althergebrachten Prinzip: Am deutschen Verwaltungswesen muss das GANZE Volk genesen!

offizielle Antwort
Zu 1) Es ist nur eine Minderzahl von Gaststätten, die in Niedersachsen lediglich von einem Wirt betrieben wird und in der weder Aushilfen noch andere Kräfte regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen beschäftigt sind. Legt man eine Zahl von etwa drei Prozent Einraum-Kneipen/-Gaststätten zugrunde, die im Regelfall inhabergeführt sind, ist davon auszugehen, dass in der überwiegenden Zahl der größeren Betriebe nicht nur der Pächter/Inhaber tätig ist, zumal auch in vielen kleinen Kneipen Aushilfen arbeiten.
Unabhängig davon, wer hinter der Theke steht, ist Ziel des Gesetzentwurfs, vor den Gefahren des Passivrauchens wirksam zu schützen und die dadurch ausgelösten Krankheiten zu vermeiden. Nichtrauchende müssen sich nicht mehr in ausgewiesene Nichtraucherzonen und an Nebentische zurückziehen. Auch dieser Gesetzentwurf soll seinen Beitrag dazu leisten, dass Nichtrauchen als Normalfall angesehen, hingegen gesundheitsschädigendes Verhalten im öffentlichen Leben zunehmend auf gesonderte Räume begrenzt wird. Vom Schutz vor dem Passivrauchen werden nicht nur Nichtrauchende profitieren, sondern auch Gelegenheitsrauchende, die sich leichter als zuvor dem Passivrauchen entziehen können.
Ziel des Gesetzes ist nicht, das Rauchen vollständig zu verbieten oder Rauchende zu diskriminieren. Auch künftig haben Raucherinnen und Raucher das Recht, sich in ihrem privaten Bereich für ihre Sucht oder Leidenschaft zu entscheiden und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken einzugehen. Im öffentlichen Bereich dagegen sollen sich alle, also Rauchende und Nichtrauchende, in einem rauchfreien Umfeld bewegen können.
Die bereits in der Vergangenheit viel diskutierte Gefährdung durch Passivrauchen ist in dem Gutachten des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg (DKFZ) vom 09.12.2005 ("Passivrauchen - ein unterschätztes Gesundheitsrisiko") zusammengefasst. Während etwa 110 bis 140 Tausend Todesfälle pro Jahr in Deutschland ursächlich auf Folgen des Tabakrauchens zurückgeführt werden, sind nach dem genannten Gutachten immerhin 3.300 vorzeitige Todesfälle pro Jahr dem Passivrauchen zuzuschreiben.
Das Rauchverbot soll sich auch auf Gaststätten erstrecken. Die deutsche Gastronomie ist stark mit Tabakrauch belastet. Diese Belastung lässt sich durch die Bestimmung der Anzahl von Partikeln abschätzen, die bis zu 2,5 µm groß sind. Sie sind besonders gefährlich, da sie aufgrund ihrer geringen Größe tief in die Atemwege eindringen und dort lange verbleiben. Messungen des DKFZ in deutschen Gastronomiebetrieben, in denen geraucht werden darf, belegen eine durchschnittliche Konzentration lungengängiger Partikel von über 200 µg/Kubikmeter. Nach Auffassung des DKFZ gibt es keine anderen Gewerbebetriebe mit einem vergleichbaren und dabei leicht vermeidbaren Gesundheitsrisiko (nachzulesen unter www.tabakkontrolle.de). Dies gebietet ein umfassendes Rauchverbot auch in Gaststätten. Dabei knüpft der Entwurf an die Legaldefinition in § 1 Abs. 1 Gaststättengesetz an, sodass vom Verbot sowohl Schank- als auch Speisegaststätten erfasst werden. Frühere Überlegungen, Schankwirtschaften oder Gaststätten bis zu einer bestimmten Größe vom Rauchverbot auszunehmen, sind (auch) aus verfassungs-rechtlichen Gründen verworfen worden. Denn es ist kein tragfähiger sachlicher Anknüpfungs-Punkt ersichtlich, der eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnte: Die Gesundheitsgefährdung der Gäste (und des Personals) durch Passivrauch ist jeweils gleich. Zudem würde eine Differenzierung nach Betriebsarten voraussichtlich zu unerwünschten Wettbewerbsverzerrungen führen. Das Gesetz schafft durch den Verzicht auf eine rechtlich angreifbare Differenzierung nach Betriebsarten eine klare Regelung, die auch die Vollzugspraxis erleichtern wird.
18:35 M Henrik Freischlader Band [keine Site bei MySpace.com bekannt] mit dem Track-Nr. 3 und dem Titel "Too Cool For Me (4:46)" von der CD get closer (bei Label/Studio produziert: ZYX Music / Pepper Cake)
Zusatzinfo: Bemerkung / Auftrittstermin
Sa. 8.12. 21:00
Alter Brauerei, Northeim-Innenstadt
18:40 K Moderation Frage 2 an das Sozialministerium
Frage
2. Das Nichtrauchergesetz gibt den Gastwirten die Möglichkeit, aus dem Geltungsbereich des Gesetzes herauszufallen. Das Schlupfloch bietet der Absatz 3 des §1. Dazu muss ich jedoch einwenig ausholen. Die Räume eine Vereins zur Förderung des Rauchens fallen sicher nicht unter das Nichtrauchergesetz. Wenn dieser Verein sich mit der Gaststätte oder mit einem Krankenhauus oder mit einer Schule oder .... einen Raum teilt, so gilt gemäß §1 Absatz 1 das Nichtrauchergesetz für diesen Raum nicht.
Ist dieses Schlupfloch politisch gewollt gewesen oder ist es einfach ein handwerklicher Fehler, der beim Abfassen des Gesetzes auftratt.

Zusammenfassung der offiziellen Antwort:
- Legen dar, dass Vereinskneipe auch unter das Rauchverbot fallen


Kommentar unbeachtet
- Man kann Fragen bewusst missverstehen. Auchgenscheinlich wollte das Ministerium nicht ausführen was eine gemeinsame Nutzung ist. Im Paragraphen 1 Satz 3 heißt es
" (3) Für vollständig umschlossene Räumlichkeiten, deren Fläche auf Dauer gemeinschaftlich mit anderen Einrichtungen genutzt wird, gilt ein Rauchverbot nur, wenn für alle an der Nutzung beteiligten Einrichtungen ein Rauchverbot nach Absatz 1 Satz 1 gilt."
- Rauchverbot gilt, wenn es für alle Nutzer des Raumes gilt. Bei zwei Raumnutzern muss das Nichtrauchergesetz für beide Nutzer gelten.
Mein Eindruck: Eigentlich ist es egal, ob geschlammt wurde oder ob es politisch gewollt ist. In letzter Konsequenz ist die Qualität von Politik und Verwaltung auf dem absteigenden Ast. Eine ISO 9000-Zertigfizierung würde, glaube ich, keines dieser Organisationen bekommen.

Originatzitat
Zu 2) Das ist mitnichten so. Dieses angebliche "Schlupfloch" ist so nicht gegeben. Wenn eine Ein-Raum-Gaststätte ohne Nebenraum sich zur Vereinsgaststätte erklärt und nur Vereinsmitgliedern den Zutritt erlaubt oder Anteilsscheine verkauft und den Zutritt auf Anteilseigner beschränkt, gilt auch dort das allgemeine Rauchverbot der Gastronomie fort.
Ein Verein, der selbst oder über einen Pächter gewerblich Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, fällt unter das Gaststättengesetz. Das gilt regelmäßig selbst dann, wenn dieser Betrieb nur den Vereinsmitgliedern zugänglich ist. Für die Annahme eines Gaststättengewerbes reicht es nämlich, dass der Betrieb bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Bestimmte Personenkreise im Sinne des Gesetzes können die Besucherinnen) eines Theaters, die Teilnehmenden eines Tanzkurses, aber auch die Mitglieder eines Vereins sein. Entscheidend ist hier, dass der Verein nicht von vornherein auf eine kleine Zahl fester Mitglieder begrenzt ist, sondern offen geführt wird, so dass ein ständiger Wechsel im Mitgliederbestand möglich ist. Darauf zielt nun aber auch gerade das geschäftliche Interesse der Gastronomie - möglichst viele und auch neue Gäste bewirten zu können.
18:45 M Boogie'n'Blues-Küche {Link Nr 1 } [keine Site bei MySpace.com bekannt] mit dem Track-Nr. 4 und dem Titel "How many more years (5:42)" von der CD Live-Demo (bei Label/Studio produziert: Autorenpressung)
Zusatzinfo: Bemerkung / Auftrittstermin
Do. 16.8. 21:00
Exil, Göttingen-Innenstadt
18:50 K Moderation Aufruf zum Anrufen
Tel. 0551 / 38 48 10 58
Email: Dr.porth@web.de
18:55 M having troble breathing [MySpace.com-Sites] mit dem Track-Nr. 8 und dem Titel "feel me bleed (2:40)" von der CD the crystal sleep - Internet-Shop (bei Label/Studio produziert: Midsummer Records)
Zusatzinfo: Bemerkung / Auftrittstermin
heute, Sa. 11.8.2007
Cafe kreuzberg, Göttingnen-Univiertel
19:00 I Talk 3. Frage an das Sozialministerium
Frage
3. Gemäß des Gesetzes sollen Menschen auf Spielplätzen vor den Gefahren des Passiv-Rauchens geschützt werden. Dieser Schutz könnte zu Sozialstrukturen führen, die den Blockwartstrukturen aus dem dritten Reich ähnlich sind. Wie steht die Landesregierung zur möglichen Entstehung von solchen faschistischen Sozialstrukturen?

Zusammenfassung der offiziellen Antwort:
- "Blockwartstrukturen" - "faschistischen Sozialstrukturen", damit sollte man sorgfältig umgehen
- Passivrauchen und Schutz von Kindern vor weggeschmissenen Zigarettenkippen

Kommentar unbeachtet
- Wer schmeisst Zigarettenkiippen weg.? In manchen Siedlungen nutzen insbesondere Jugendliche den Spielplatz als Treffpunkt, weil sie von allen anderen Plätzen verjagt werden. Und die Jugendlichen rauchen und schmeissen ihre Kippen weg, weil man in der Gruppe stark (es ist schließlich auch heute schon ein Tabubruch) und cool sein will. Mit dem Rauchergesetz wird es aber jetzt häufiger zum Mütterzwist auf dem Spielplatz kommen. Das Gesetz stiftet Unfrieden und die angedrohten Bußgelder führen in letzter Konsequenz zu Blockwarten, die aufpassen, dass keiner einen Fußbreit vom Gesetz abweicht. Das sind faschistische Strukturen. Genauso wie man mit dem Begriff Faschismus sorgfältig umgehen muss, muss man auch mit der Reglementierung des öffentlichen Raums sorgsam umgehen.
Das Gesetz schafft die Voraussetzungen für eine faschistische Blockwartstruktur. Genauso wie man mit Vergleichen zum Nazi-Reich umgehen sollte, sollten Politik und Staat lieber die individuellen Bürgerrechte stärken und mit ihrer Law- & Order-Rechtslegung sorgsam und vorsichtig umgehen. Viel Law-&Order führt in den Faschismus und das Nichtrauchergesetz ist eines von vielen Law-&Order-Gesetzen der letzten Zeit Wenn Innenminister eine Tötung auf Verdacht ohne Rücktritt fordern können, dann ist für mich der Faschismus schon in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Das Nichtrauchergesetz ist nur ein weiteres Indiz für den Willen, freien Bürgern bestimmte Lebenskulturen aufzuzwingen.


Originatzitat
Zu 3) Auf ausgewiesenen Spielplätzen hat der Schutz von Kindern und Heranwachsenden Vorrang. Wenn Sie das Nds. NiRSG lesen, werden Sie feststellen, dass in § 4 lediglich erfasst ist, dass die Kommunen die Verantwortung dafür haben, dass auf öffentlichen Spielplätzen die Benutzer vor Passivrauchen und den Gefahren durch die Rückstände (Kippen) geschützt werden.
Sie würden es sicher auch nicht begrüßen, wenn Ihre Kinder oder Enkelkinder mit einer Vergiftung ins Krankenhaus eingeliefert werden, weil sie in einem unbeobachteten Moment eine Zigarettenkippe in den Mund nehmen und herunterschlucken, was leider bei kleineren Kindern schon wiederholt geschehen ist. Eigentlich sollte jeder Erwachsene von sich aus so einsichtig sein, dass er das Rauchen und Wegwerfen der Zigarettenkippen dort unterlässt, zumal es neben den konkreten Gefahren auch um die Vorbildfunktion geht.
Was in diesem Kontext mit "Blockwartsstrukturen" oder "faschistischen Sozialstrukturen" gemeint ist, entzieht sich meinem Verständnis völlig. Mit solchen historisch belasteten Wörtern sollte man m. E. sehr sorgfältig umgehen.
19:05 M Inner Terrestrial [MySpace.com-Sites] mit dem Track-Nr. 5 und dem Titel "X (1:55)" von der CD X - Internet-Shop (bei Label/Studio produziert: Autorenpressung)
Zusatzinfo: Bemerkung / Auftrittstermin
heuts, Sa. 11.8. ?:00
Juzi, Göttingen-Innenstadt
19:07 K Moderation Aufruf zum Anrufen
Tel.: 0551 / 38 48 10 58
dr.porth@web.de
19:10 M Bubonix {Link Nr 1 } [MySpace.com-Sites] {Link Nr 1 } mit dem Track-Nr. 2 und dem Titel "FASHION TATTOO (3:34)" von der CD PLEASE DEVIL, SEND ME GOLDEN HAIR (Promotion) (bei Label/Studio produziert: Nois o lution)
Zusatzinfo: Bemerkung / Auftrittstermin
Heute, sa. 11.8. ??:00
Juzi, Göttingen-Innenstadt
19:12 K Moderation Aufruf zum Anrufen
Tel.: 0551 / 38 48 10 58
dr.porth@web.de
19:15 M Argies [MySpace.com-Sites] mit dem Track-Nr. 7 und dem Titel "Marte brillarà (2:04)" von der CD Al limite de las utopias - Internet-Shop (bei Label/Studio produziert: Fire and Flames Musi / Combative Records {Link Nr 1 })
Zusatzinfo: Bemerkung / Auftrittstermin
Heute, sa. 11.8. ??:00
Juzi, Göttingen-Innenstadt
19:20 K Moderation Rauchverbot an Schulen
Wie soll dort eigentlich mit dem Rauchverbot umgegangen werden? Rauchende Lehrer auf dem überdachten Innenhof? Rauchende Schüler lernen, das Man sich oft im Leben entscheiden muss, welcher Gesetzesverstoß die geringen Folgen oder die kleiner Wahrscheinlichkeit auf Entdeckung beinhaltet. Ist das ein gewolltes Erziehungsziel?
19:25 M passt schon [MySpace.com-Sites] mit dem Track-Nr. 3 und dem Titel "Eumel I (0:39)" von der CD --- (bei Label/Studio produziert: Autorenpressung)
19:30 K Moderation Aufruf zum Anrufen
Tel.: 0551 / 38 48 10 58
dr.porth@web.de
19:35 M Jin & Jan [MySpace.com-Sites] mit dem Track-Nr. 1 und dem Titel "Liebe auf der Rückbank (3:48)" von der CD Jans anders - Internet-Shop (bei Label/Studio produziert: AutorenVerlag)
19:40 K Moderation Was ist der nächste Schritt?
- Verbot von Zigarettenverkauf?
- regelmäßige Besuche von Eltern kleiner Kinder, um zu überprüfen, ob die Eltern vor dem Kind rauchen? Gegebenenfalls Entzug des Erziehungsrechtes.
19:45 M Dogparty Blues Band [keine Site bei MySpace.com bekannt] mit dem Track-Nr. 5 und dem Titel "Neighbour, Neighbour [aus Live in Topios 2003] (3:42)" von der CD Promo-CD - Live in Topos - Internet-Shop (bei Label/Studio produziert: Dog & Bone Records)
19:50 I Talk Talk vorm Konzert
mit Inner Terrestrials
19:55 M Freihstrahler Projekt [MySpace.com-Sites] mit dem Track-Nr. 3 und dem Titel "Ehrlichkeit (3:37)" von der CD M-lamda-hl (bei Label/Studio produziert: Autorenpressung)
19:57 K Moderation Abmoderation
Ausblick auf die nächste Sendung
- Indoor-Altstadtfest am 31.8
20:00 M Götz Widmann [MySpace.com-Sites] mit dem Track-Nr. 1 und dem Titel "Politiker beim Ficken (3:50)" von der CD Drogen - Internet-Shop (bei Label/Studio produziert: Capriola)

 Statistik zur Sendung

Die statistischen Daten beziehen sich auf die Planung. Oft ist der Redeanteil in der Live-Sendung etwas höher und der Musikanteils etwas kleiner. Die Informationen dienen also nur als ungefähre Richtgröße, wie interessant oder wie kurzweilig die Sendung sein wird. Dafür unterscheidet die Analyse auch zwischen uninformativen Schnacks und informativen Reden. Zu den uninformativen Schnacks gehört unter anderem die alleinige Ansage eines Musiktitel, die Vorstellung der Sendung, ein Kommentar über das Wetter oder kleine humoristische Anmerkungen des Moderators. Zu den informativen Reden gehören unter anderem längere Moderationen und Kommentare. Talks, Interviews und Beiträge zählen dagegen zu den redaktionellen Informationen.
Die Gesamtdauer ist oft kürzer als die Summe der Zeiten für die Einzelformen. Dies liegt zum Beispiel daran, dass manchmal gleichzeitig moderiert und Musik gespielt wird. In diesem Fall werden für beide Formen die Zeiten aufaddiert. So wird die Zeit zweimal addiert und es kommt zu der Differenz.

Zeitdauer der Sendung 119:59 min:s
(davon für Doppelformen wie Moderation auf Musikstück): 0.0 min
  • Zeit für Musik: 61:39 min:s - ( 51.4 % )
  • Zeit für Gedichte: 0:0 min:s - ( 0.0 % )
  • Zeit für Beiträge: 10:0 min:s - ( 8.3 % )
  • Zeit für Moderation: 48:19 min:s - ( 40.3 % )
  • Zeit für Schnackerei: 0:0 min:s - ( 0.0 % )

Legende

B   Beitrag, Hörspiel, Collagen
I   Interview oder Talk
K   Kommentar oder Moderation oder Erzählung
L   Lesung von Lyrik oder Prosa
M   Musik
S   Schnacks und Sprüche

Unterstützung bei Herstellung von Musikerkontakten

Wenn Sie eine Website nicht finden oder den Kontakt zu bestimmten Musikern suchen, dann kann ich Ihnen eventuell weiterhelfen.
Kontakt zur Hilfe bei Musikersuche
Die angegebenen Zeiten geben nur den ungefähren Beginn des Airplasys an.
Für die Ankündigung der Konzerte zu den gespielten Stücken hat der begnadete Schlagzeuger Andreas Bargel das Musikbett produziert. Andreas Bargel (www.andreas-bargel.de) spielt in der Bochumer Band Sister Dew.

Die Frequenzen des StadtRadio Göttingen

  • Anntenne
    Die Frequenz ist 107,10MHz.
  • Kabel
    Die Frequenz im Göttinger Kabelnetz ,
    im Kabelnetz Herzberg / Osterode 
    im Kabelnetz Einbeck / Kreiensen/Bad Gandersheim 
    im Kabelnetz Northeim ist 95,35MHz
  • Kabel Uslar im Kabelnetz Moringen / Hardegsen / Uslar ist 106,35MHz
  • Internet
    Bitte beachten sie, dass nur bestimmte Media-Player das Oggis-Format des Internetstream unterstützen.
    http://stream.stadtradio-goettingen.de

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