geändert am 01.11.2006 - Version Nr.: 1. 17

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Gesundheit

~ Dr. Dieter Porth - Göttingen

Vom 6 bis zum 28. November führt das Gesundheitsamt eine Aktion zur Verbesserung des Impfschutzes von Jugendlichen durch. Es wird bei fehlenden Impfungen gegen Mumps, Masern, Röteln sowie Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinder Lähmung beraten und geimpft.. Empfohlen wird auch eine Impfung gegen Hepatitis B.

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Pressemitteilung Kontaktlink zu Stadt Göttingen [ Homepage ] (Öffentlichkeitsarbeit: D. Johanson)

[Göttingen - 25.10.06] [Internet-Zitat: Website]

Impfaktion des Gesundheitsamtes
Der städtische Fachbereich Gesundheitsamt startet wieder eine Aktion zur Verbesserung des Impfschutzes von Jugendlichen. Vom 06. bis zum 28. November 2006 werden ärztlich geleitete Impfteams des Fachbereiches alle sechsten Klassen der Schulen in Stadt und Landkreis Göttingen besuchen, um die Impfausweise durchzusehen, zu fehlenden Impfungen zu beraten und - falls erforderlich - gegen Masern - Mumps - Röteln und Tetanus - Diphtherie - Keuchhusten - Kinderlähmung zu impfen, wenn die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegt.
Die Schüler/innen erhalten schriftlich individuelle Empfehlungen auch hinsichtlich weiterer Schutzimpfungen wie z.B. gegen Hepatitis- B. Vorausgegangen ist der Impfaktion, die in den letzten Jahren stets eine sehr gute Resonanz gefunden hat, die Terminkoordination mit den Schulen und der Versand von Informations- und Aufklärungsmaterial sowie von Formularen für die Impfeinverständniserklärungen zur Weiterleitung an die Eltern. Ziel der Aktion ist, durch die Information der Eltern und das Impfangebot vor Ort in der Schule den Impfschutz der gesamten Altersgruppe zu vervollständigen.
Ein ausreichender Impfschutz ist die beste Vorsorge zur Vermeidung von Infektionskrankheiten, denen man durch rechtzeitig Impfung vorbeugen kann, heißt es in einer Erklärung des Göttinger Gesundheitsamtes. Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) sollten die Schülerinnen und Schüler
· zweimal gegen Masern- Mumps- Röteln und
· dreimal gegen Hepatitis - B geimpft sein sowie
· nach vollständig abgeschlossener Grundimmunisierung im Säuglingsalter und Tetanus -Diphtherie - Auffrischimpfung vor der Einschulung zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr eine Auffrischimpfung gegen Diphtherie -Tetanus -Keuchhusten - Kinderlähmung erhalten.
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